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Mit unserem
eSaver

können Unternehmen bis zu 24% des Gesamtstromverbrauchs einsparen!

Unser einzigartiges Angebot - im Video kurz erklärt

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Der Ablauf der eSaver-Montage

Schritt 1

Bewerbung

Nach der Anmeldung erfolgt als Erstes eine kurze Qualifizierung. Ein Stammdatenblatt wird ausgefüllt, sodass eine Vorabprüfung erfolgen kann.

1-2 Wochen

Schritt 2

Hauptprüfung

Die Hauptprüfung wird von unseren Experten direkt vor Ort und mit Hilfe des innovativen Umweltrechners der Green Vision Initiative durchgeführt.

1-5 Tage

Schritt 3

Fertigung

Bei der Fertigung wird darauf geachtet, dass er mit den Spitzenwerten gut umgehen kann und auch zukünftige Erweiterungen der Last möglich sind.

1-2 Monate

Schritt 4

Montage

Der eSaver wird montiert, in Betrieb genommen und gewartet. Bestehende Systeme wie PV oder BHKW können dabei ganz einfach integriert werden.

Über gesamte Laufzeit

Die 7 Kriterien, die es zu erfüllen gilt

CO2-Mindesteinsparung von 50.000 kg

Nachdem erste Daten über den Betrieb vorliegen, können erste Ergebnisse festgestellt werden. Dabei muss eine Mindesteinsparung von 50.000 kg CO2 erreicht werden, um das 1. Kriterium zu erfüllen. Gemäß der gesamten CO2-Ersparnis ordnet der Umweltrechner den jeweiligen Betrieb bzw. der jeweiligen Stadt in eine Kategorie ein. Dabei gilt: Je höher die CO2-Einsparung, desto besser für die Umwelt, die Menschen und den Betrieb bzw. die Stadt!

Stromeinsparung über 10%

Wir setzen es uns zum Ziel, eine Einsparung von mindestens 10% zu erzielen. Da jeder Betrieb anders ist, fließen in die Berechnung der prozentualen Stromeinsparung genaue Angaben über die im Betrieb verwendeten Maschinen, Frequenzumrichter, Spannungsspitzen und Transformatoren mit ein. Damit die Angaben korrekt und die Berechnung entsprechend verlässlich ist, kann die Erfüllung dieses Kriteriums erst nach einem vor Ort Termin und der Begutachtung der Trafostationen sowie der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) durch einen unserer Experten festgestellt werden. Die Berechnung der Stromeinsparung orientiert sich dabei immer an der unteren Grenze des Möglichen, wodurch der ausgerüstete Betrieb und die ausgerüstete Stadt letzten Endes sogar mehr einsparen.

Jährlicher Mindestverbrauch von 100.000 kWh

Da der eSaver® ein hochkomplexes System ist und speziell für den jeweiligen Betrieb und die jeweilige Stadt angefertigt wird, muss für eine Ausrüstung ein gewisser Mindestverbrauch vorliegen. Dieses Kriterium ist zudem ein Schutz der Green Vision Initiative vor Missbrauch. Für das Förderprogramm qualifizieren sich Betriebe und Kommunen bereits ab einem jährlichen Gesamtstromverbrauch von 100.000 kWh (Kilowattstunden). Da manche Betriebe einen unregelmäßigen Stromverbrauch aufweisen, ist hierfür die Vorlage mehrerer Stromrechnungen aus dem letzten und aktuellen Jahr erforderlich.

Einweisung eines Mitarbeiters als sachverständige Fachkraft

Aufgrund der technischen Komplexität und der Möglichkeit einer erforderlichen Fernwartung ist es wichtig, dass es eine sachverständige Fachkraft gibt. Der dafür ausgewählte Mitarbeiter sollte technische Grundkenntnisse besitzen und bei sämtlichen Trainings vor Ort sein. In diesen Trainings wird vorwiegend auf das Monitoringsystem eingegangen, in dem neben den TÜV-Rheinland zertifizierten Messergebnissen auch ein Frühwarnsystem enthalten ist. Letzteres dient dabei der rechtzeitigen Warnung bei schwächelnden Trafos, sodass diese vor ihrem Ausfall ersetzt werden können und somit erhebliche Ausfälle und weitere Kosten vermieden werden.

Ersichtlichkeit einer Standorttreue von mindestens 5 Jahren

Die Green Vision Initiative steht auch für Betriebe und Städte, die ihren Vorsätzen treu sind. Daher ist eine Standorttreue von mindestens 5 Jahren oder länger erforderlich. Diese muss aufgrund des Eigentums der Gebäude oder eines entsprechend langen Mietvertrags ersichtlich sein.

Erfolgreiche SchuFa Prüfung des Betriebs/der Stadt

Es werden seitens Green Vision einige Schritte unternommen, um sich von der Seriosität des Betriebs und der Stadt zu überzeugen. Bevor es zur Ausführung, der Zertifizierung und dem damit verbundenen Green Vision Umweltsiegel kommt, wird der Betrieb bzw. die Stadt zuerst überprüft. Die Überprüfung des Betriebs bzw. der Stadt wird u.a. durch eine SchuFa Prüfung durchgeführt.

Mindestexistenz des Betriebs/der Kommune: 3 Jahre

In Deutschland und Europa gibt es für junge Betriebe bereits viele unterstützende Förderprogramme, im Normalfall dagegen keine für Betriebe, die schon länger als drei Jahre bestehen. Die Green Vision Initiative möchte in diese Lücke eintreten und ganz speziell Betriebe unterstützen, die schon seit einem längeren Zeitraum bestehen und gute Arbeit leisten.

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