Block
Mit hocheffizientem und smartem
LED LICHT

können Unternehmen mehr als 90%
des Energieverbrauchs für Beleuchtung einsparen!

Unser einzigartiges Angebot - im Video kurz erklärt

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Der Ablauf der Beleuchtungsumrüstung

Schritt 1

Bewerbung

Nach der Anmeldung erfolgt als Erstes eine kurze Qualifizierung. Ein digitales Zählblatt wird ausgefüllt, sodass eine Vorabprüfung erfolgen kann.

1-2 Wochen

Schritt 2

Hauptprüfung

Die Hauptprüfung wird durch einen Lichtexperten mithilfe verschiedener technischer Hilfsmittel. Der Umweltrechner liefert dabei alle relevanten Daten.

1-5 Tage

Schritt 3

Umrüstung

Die Altbeleuchtung wird fachmännisch ausgebaut und das neue LED-Beleuchtungssystem wird installiert und in Betrieb genommen.

1-2 Wochen

Schritt 4

Service

Über die gesamte Laufzeit erhalten Sie garantierten Ersatz für sämtliche defekte LED-Leuchten. Hohe Qualität und Service sorgen für langfristige Nachhaltigkeit.

Über gesamte Laufzeit

Die 7 Kriterien, die es zu erfüllen gilt

CO2-Mindesteinsparung von 20.000 kg

Nachdem erste Daten über die bestehende Beleuchtung im Betrieb vorliegen, können erste Ergebnisse festgestellt werden. Dabei muss eine Mindesteinsparung von 20.000 kg CO2 erreicht werden, um das 1. Kriterium zu erfüllen. Gemäß der gesamten CO2-Ersparnis ordnet der Umweltrechner den jeweiligen Betrieb bzw. der jeweiligen Stadt in eine Kategorie ein. Dabei gilt: Je höher die CO2-Einsparung, desto besser für die Umwelt, die Menschen und den Betrieb bzw. die Stadt!

Stromeinsparung über 60%

Wir setzen es uns zum Ziel, eine Einsparung von mindestens 60% zu erzielen. Die Grundlage für die Berechnung der prozentualen Stromeinsparung ist die durchschnittliche Beleuchtungsdauer und die angegebene Lebensdauer der neuen Lampen in Stunden gegenüber der vorherigen Beleuchtung.

Jährlicher Mindestverbrauch der alten Lampen von 7.500 kWh

Heutzutage existieren einige Betriebe und Kommunen, die Ihre Räumlichkeiten aus verschiedenen Gründen kaum nutzen. Das Green Vision Umweltsiegel mit dem dazugehörigen Zertifikat steht auch für Betriebe und Kommunen, die Ihrer täglichen Arbeit mit Fleiß und Disziplin nachgehen. Zudem möchte sich die Green Vision Initiative durch verschiedene Maßnahmen vor Missbrauch schützen und abgrenzen. Beides wird u.a. durch den vorausgesetzten Mindestverbrauch von 7.500 kWh (Kilowattstunde) der bisherigen Beleuchtung gewährleistet. Hierfür ist die Vorlage der aktuellen Stromrechnung erforderlich.

Giftstofffreie Beleuchtung im Betrieb/in der Stadt

Im Hinblick auf die herkömmlichen Lampen gibt es sogar einige, die Giftstoffe wie Quecksilber enthalten und somit ein gesundheitliches Risiko darstellen. Der Kolben einer herkömmlichen Lampe kann bis zu 800 Grad Celsius heiß werden und jederzeit platzen, was außerdem etliche Brände verursacht hat und zur Entweichung von Quecksilber führt. Das wird durch die neuen Lampen von Green Vision vermieden, da diese weder heiß werden noch Giftstoffe enthalten. Aufgrund der Gefahren, die entstehen können, und um sicherzustellen, dass die Gefahrenquellen in Sachen Beleuchtung beseitigt sind, müssen alle herkömmlichen Lampen im gesamten Betrieb bzw. der gesamten Stadt ausgetauscht werden. Damit eine giftstofffreie Beleuchtung im gesamten Betrieb gewährleistet und später auch zertifiziert werden kann, benötigt der Hauptprüfer Zugang zu allen Räumlichkeiten.

Ordnungsgemäße Entsorgung der alten Lampen

Nach der Umrüstung werden Altlampen zunehmend falsch entsorgt, was durch die enthaltenen Bestandteile früher oder später ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Daher müssen alle Lampen stets ordnungsgemäß entsorgt werden. Durch Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Green Vision Initiative, verpflichtet sich der Betrieb bzw. die Stadt für eine ordnungsgemäße Entsorgung der alten Lampen und lehnt eine falsche Entsorgung ab.

Erfolgreiche SchuFa Prüfung des Betriebs/der Stadt

Es werden seitens Green Vision einige Schritte unternommen, um sich von der Seriosität des Betriebs und der Stadt zu überzeugen. Bevor es zur Ausführung, der Zertifizierung und dem damit verbundenen Green Vision Umweltsiegel kommt, wird der Betrieb bzw. die Stadt zuerst überprüft. Die Überprüfung des Betriebs bzw. der Stadt wird u.a. durch eine SchuFa Prüfung durchgeführt.

Mindestexistenz des Betriebs/der Kommune: 3 Jahre

In Deutschland und Europa gibt es für junge Betriebe bereits viele unterstützende Förderprogramme, im Normalfall dagegen keine für Betriebe, die schon länger als drei Jahre bestehen. Die Green Vision Initiative möchte in diese Lücke eintreten und ganz speziell Betriebe unterstützen, die schon seit einem längeren Zeitraum bestehen und gute Arbeit leisten.

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